Ganztagesverordnung
Ausgewählte Punkte aus der Ganztagesverordnung
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Betreuungsangeboten ist zu jedem Halbjahr möglich und gilt für dieses verbindlich. Eine Änderung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nur aus triftigen Gründen und nach einer persönlichen Rücksprache mit der Betreuungskraft möglich.
Für nicht angemeldete Kinder besteht keine Aufsichtspflicht. Somit liegt die Verantwortung im schulfreien und nicht betreuten Zeitraum bei den Eltern.
Verbindlichkeit
Ist ein Kind in der Betreuung oder zu einer AG angemeldet, gilt auch hier Anwesenheitspflicht. Kann Ihr Kind nicht an einem angemeldeten Angebot teilnehmen, melden Sie dies bitte der zuständigen Betreuungsperson. Fehlt Ihr Kind drei Mal unentschuldigt, wird der Bedarf nachgefragt. Bei einem weiteren Mal verfällt der Anspruch auf das Betreuungsangebot und Kinder auf der Warteliste erhalten diesen Platz.
Ebenso wichtig für eine verantwortungsvolle Betreuung ist die direkte Kommunikation zwischen Eltern und dem Betreuungspersonal. Darf ein Kind beispielsweise früher nach Hause gehen können wir uns dabei nicht ausschließlich auf die mündliche Mitteilung des Kindes verlassen. Darum bitten wir Sie, uns derartige Informationen
1. rechtzeitig
2. telefonisch, persönlich oder schriftlich
zu bestätigen.
Hausaufgabenbetreuung
In dieser Zeit kann Ihr Kind in einer ruhigen und angenehmen Atmosphäre seine Hausaufgaben erledigen. Gerne stehen wir hier bei Fragen zur Seite, jedoch werden die Kinder gleichzeitig zu einer selbstständigen Arbeitsweise hingeführt.
Wir wollen darauf hinweisen, dass diese Hausaufgabenbetreuung KEINE Nachhilfe ist.
Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufgaben.
Bitte kontrollieren Sie daher in regelmäßigen Abständen die Aufgaben Ihres Kindes.
Gruppengröße
Es wird eine Gruppenstärke von maximal 15 Kindern pro Betreuungsperson angestrebt.
Aufsichtspflicht
Zur Betreuung angemeldete Kinder müssen selbständig in den Betreuungsraum gehen. Entfernt sich ein Kind ohne Abmeldung bei der Betreuungskraft vom Schulgelände, wird keine Verantwortung übernommen.
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Betreuungsangeboten ist zu jedem Halbjahr möglich und gilt für dieses verbindlich. Eine Änderung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nur aus triftigen Gründen und nach einer persönlichen Rücksprache mit der Betreuungskraft möglich.
Für nicht angemeldete Kinder besteht keine Aufsichtspflicht. Somit liegt die Verantwortung im schulfreien und nicht betreuten Zeitraum bei den Eltern.
Verbindlichkeit
Ist ein Kind in der Betreuung oder zu einer AG angemeldet, gilt auch hier Anwesenheitspflicht. Kann Ihr Kind nicht an einem angemeldeten Angebot teilnehmen, melden Sie dies bitte der zuständigen Betreuungsperson. Fehlt Ihr Kind drei Mal unentschuldigt, wird der Bedarf nachgefragt. Bei einem weiteren Mal verfällt der Anspruch auf das Betreuungsangebot und Kinder auf der Warteliste erhalten diesen Platz.
Ebenso wichtig für eine verantwortungsvolle Betreuung ist die direkte Kommunikation zwischen Eltern und dem Betreuungspersonal. Darf ein Kind beispielsweise früher nach Hause gehen können wir uns dabei nicht ausschließlich auf die mündliche Mitteilung des Kindes verlassen. Darum bitten wir Sie, uns derartige Informationen
1. rechtzeitig
2. telefonisch, persönlich oder schriftlich
(mit Datum und Unterschrift)
zu bestätigen.
Hausaufgabenbetreuung
In dieser Zeit kann Ihr Kind in einer ruhigen und angenehmen Atmosphäre seine Hausaufgaben erledigen. Gerne stehen wir hier bei Fragen zur Seite, jedoch werden die Kinder gleichzeitig zu einer selbstständigen Arbeitsweise hingeführt.
Wir wollen darauf hinweisen, dass diese Hausaufgabenbetreuung KEINE Nachhilfe ist.
Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufgaben.
Bitte kontrollieren Sie daher in regelmäßigen Abständen die Aufgaben Ihres Kindes.
Gruppengröße
Es wird eine Gruppenstärke von maximal 15 Kindern pro Betreuungsperson angestrebt.
Aufsichtspflicht
Zur Betreuung angemeldete Kinder müssen selbständig in den Betreuungsraum gehen. Entfernt sich ein Kind ohne Abmeldung bei der Betreuungskraft vom Schulgelände, wird keine Verantwortung übernommen.