Die Geschichte der Bösinger Schule

Die Geschichte der Bösinger Schule lässt sich bis 1778 zurück verfolgen. Damals lag die Aufgabe, die Kinder in Lesen, Schreiben und Rechnen zu unterrichten, in den Händen eines Schulmeisters, der in allen Belangen vom Ortsgeistlichen kontrolliert wurde. Auch erließ der Pfarrer die Schulordnung. Nachdem der Unterricht zunächst in Privathäusern statt gefunden hatte, wurde die Schule später ins heutige Wendelinusheim verlegt. 1915 bezogen Lehrer und Kinder das Schulhaus in der Epfendorfer Straße.

Nach dem I. Weltkrieg wurde die geistliche Schulaufsicht durch die staatliche abgelöst.

1967 konnte das heutige Schulhaus eingeweiht werden. Rektor Polley leitete die Schule in den schweren Jahren der Nachkriegszeit bis 1979. Sein Nachfolger war bis September 2011 Rektor Kimmich.

2010 sollte landesweit die Werkrealschule eingeführt werden, doch Eltern- und Lehrerschaft und schließlich auch der Gemeinderat stimmten auf Grund der hohen Akzeptanz der Schule in der Bevölkerung für die Beibehaltung der Hauptschule. Um den Schülern gleiche Bildungschancen zu gewährleisten, kooperiert die Bösinger Schule in vielen Bereichen mit der GHS Villingendorf, sollen doch hohe Qualitätsstandards beibehalten werden.

Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg vom 08. Mai 2012 erhält unsere Schule auf Grund der Einrichtung eines 10. Schuljahres in Kooperation mit den Schulen in Villingendorf und Zimmern den Status einer Werkrealschule.

Seit dem Schuljahr 2019/2020 sind wir eine reine Grundschule.


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Einige Leitsätze aus längst vergangener Zeit :

Die Kinder sollen fleißig und zur bestimmten Zeit in der Schule erscheinen. Das zu frühe Herbeilaufen gibt Anlass zu verschiedenem Ausschweifen, daher bleibt es verboten wie das Zuspätkommen.

Welches Kind nach dem Schulgebet kommt, das kniet sich nieder und betet allein sein Schulgebet in der Stille und wartet, bis es von dem Lehrer an seinen Ort gewiesen wird.
Alle Kinder sollen reinlich – mit gewaschenen Händen , mit gekämmten Haaren und abgeschnittenen Nägeln zur Schule kommen, worauf der Lehrer öfters sehen soll.

Welches Kind in der Schule oft schwänzt, die anderen zupft, wirft oder stört, das muss aus seinem gewöhnlichen Platz heraus und auf einen besonderen Platz stehen oder sitzen, denn jenes Schulkind, das andere beunruhigt oder ihnen im Lernen hinderlich ist, gehört nicht unter die Gesellschaft der ordentlichen Kinder.
Alle Kinder sollen gleich nach geendigter Schule sittsam nach Hause gehen; alles Herumstehen, einander mit Kot oder Schnee oder was immer es sei, werfen, so wie alles Lärmen, Raufen Schlagen und alle Unarten auf dem Schulwege ist bei unausbleiblicher Schulstrafe verboten. Welches Kind jemand an seinem Garten, Bäumen, Zäunen , Wiesen oder Feldern etwas verderbt, soll darüber in der Schule nach Maßgabe des Verbrechens bestraft werden.

Zu Hause sollen die Kinder ihren Eltern willig gehorchen, sie ehren und kindlich lieben, mit ihren Geschwistern in Frieden leben, die alten und gebrechlichen Leute nicht verspotten. Überall soll man es den Kindern anmerken, dass sie in dieser unserer Schule (…) nicht nur recht gut lesen, schön und recht Schreiben und Rechnen erlernt haben, sondern dass sie auch in dieser Schule bessere, sittliche, liebenswürdigere Menschen geworden sind.
Quelle: Hecht/Müller, 1000 Jahre Bösingen und Herrenzimmern, Oberndorf 1994, S. 362 ff.

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